Ausbildungswart

            Michael Keller

  • im Vorstand seit  24.01.2004
  • im SV seit  01.01.2001
  • Lehrhelfer in der LG Sachsen
  • ,,Zwinger von der Erzschmiede,,

    außerdem gehören zum Ausbilderteam:  Peter Mai , Holger Weigel und Gert-Hendrik Heberer

 


Der Deutsche Schäferhund ist ein Gebrauchshund

Fragt man nach den Gebrauch des Deutschen Schäferhundes denkt man in erster Linie an den Einsatz bei den diensthaltenden Behörden wie Zoll, Polizei oder Bundeswehr. Dies ist aber nur ein kleiner Teil seines Einsatzgebietes, auf Grund seines hervorragendem Charakters und seines ausgegliechenen Wesen findet man diesen treuen Freund des Menschen in vielen Bereichen

wieder, sehr beliebt ist er als Herdengebrauchshund, Rettungshund, Blindenhund, Blindenbegleithund, Begleithund für behinderte Menschen, Therapiehund, Lawinensuchhund, Wach- und Schutzhund und noch einige Verwendungen mehr.

Aber den wohl beliebtesten Gebrauch in unserer Gesellschaft nimmt er als Familien- und Sporthund ein.


im Bereich Sport beschäftigen wir uns vorrangig mit der Ausbildung zum:

  • Begleithund
  • Sporthund nach IPO
  • Fährtengebrauchshund


nachstehend aufgeführte Artikel

( Verfasser: Verein für Deutsche Schäferhunde SV e.V.)

Ein verkehrssicherer Begleiter

 

Ziel der Ausbildung zum Begleithund ist ein unbefangener, sozialverträglicher und vor allem ein verkehrssicherer Hund. Hat der Hund erfolgreich an einem Hundeerziehungskurs (Augsburger Modell) teilgenommen, ist auch die Begleithundprüfung keine große Hürde mehr. Eine bestandene Begleithundprüfung ist grundlegende Voraussetzung für den Schutzhunde-Sport sowie für Agility. 

 

Die Begleithundprüfung – für Mensch und Tier

 

In der Begleithundprüfung wird der Hund auf seine Alltags- und Verkehrssicherheit geprüft. Der Hundehalter muss vor Prüfungsbeginn einen Sachkundetest absolvieren, in dem er sein Grundwissen zur Hundehaltung und -erziehung nachweisen kann. Bei bestandenem Test erhält der Hundehalter eine Hundeführer-Lizenz und darf zur Begleithundprüfung antreten.

Der erste Teil der Begleithundprüfung findet auf dem Übungsplatz statt: Hier werden Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen getestet. Im zweiten Prüfungsabschnitt geht es in den öffentlichen Verkehrsraum: Der Hund wird an der Leine geführt und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Ein Begleithund muss außerdem fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten gehorsam alleine bleiben können – Hundehalter bzw. Bezugsperson ist außer Sichtweite. Der Hund darf weder Passanten noch andere Hunde anknurren.

Teilnahmebedingungen:

  • Der Hund muss ein Mindestalter von 15 Monaten haben
  • Nachweis der Identität des Hundes durch Chip oder Tätowierung
  • Mitgliedschaft im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein

Von Beruf „Schnüffler“

 

Was der Mensch mit seinen Augen erfasst, „sieht“ der Hund durch seine feine Nase. Besonders Schäferhunde sind durch ihr hochentwickeltes sensibles Riechorgan auch besonders gute Fährtenhunde: Sie können die eingeatmete Luft noch aus 150 Meter Entfernung auf geringste Geruchseindrücke untersuchen. Durch intensives Schnüffeln sorgt die erhöhte Atmungsfrequenz dafür, dass die Gerüche noch genauer identifiziert werden können.

Durch den Einsatz seiner überdurchschnittlich gut ausgebildeten Nase erhält der Hund Informationen über seine Umwelt, an denen er sich orientieren kann. So kann der Fährtenhund – nach einer erfolgreichen Fährtenhundausbildung – Duftspuren folgen und wird zum unentbehrlichen Helfer auf der Suche nach vermissten Personen, Verschütteten oder verscharrten Verbrechensopfern.

 

Fährtenhundausbildung – der richtige Riecher

 

Fährtenhunde werden selbstverständlich nicht als solche geboren – sie verfügen lediglich über eine mehr oder weniger ausgeprägte Veranlagung zum Fährtenlesen. Erst durch die spezielle Fährtenhundausbildung wird ein Hund überhaupt einsatzfähig. In den Trainingseinheiten müssen die Tiere vor allem lernen, sich beim Absuchen der Spur nicht von anderen Geruchseindrücken ablenken zu lassen.

Die Fährtenhundausbildung gehört zu den am höchsten spezialisierten Disziplinen des Hundetrainings. Da diese Ausbildung, im Gegensatz zu vielen anderen Hundesportarten, den Hunden keine körperlichen Höchstleistungen (im Hinblick auf Bänder- und Gelenkbelastung) abverlangt, können bereits heranwachsende Tiere mit dem behutsamen Training zum Fährtenlesen beginnen.

Die Fährtenhundprüfung kann als eigenständige Disziplin (FH1 und FH2) geprüft werden oder als Teildisziplin der Gebrauchshundprüfung.

 

Sport schafft Ausgeglichenheit

 

Sportlich aktive Hunde sind nicht nur körperlich robuster und gesünder als inaktive Hunde, sondern in der Regel in ihrem Wesen ausgeglichener und friedlicher. Auch der Gebrauchshundsport mit seinen drei Teildisziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst schafft ein sportliches und gleichzeitig kontrolliertes „Ventil“ für den aktiven und energiegeladenen Schäferhund – denn es liegt in der Natur seiner Rasse, dass er gefordert und gefördert werden will. Dabei stellen weder die Ausbildung zum Gebrauchshund noch der Sport selbst eine Gefahr für andere dar. 

 

Charakterstärke und physische Belastbarkeit

 

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gebrauchshund – insbesondere für den Schutzdienst – ist ein vollkommen gesunder, leistungsfähiger und belastbarer Hund. Charakteristische Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Triebveranlagung (nicht zu verwechseln mit Aggression) und Freude an der Arbeit müssen bei einem angehenden Gebrauchshund stark ausgeprägt sein. 

 

Gut beraten

 

Ob ein Junghund diese Eigenschaften erfüllt und ob er sich für das anstrengende Schutzdiensttraining eignet, können Hundebesitzer und Ausbilder gemeinsam nach Probetrainings und/oder Wesens- und Verhaltensübungen beurteilen. Gibt auch der Tierarzt sein OK, steht diesem Hundesport nichts im Wege.

Die Ausbildungswarte in den Ortsgruppen des SV stehen den Hundebesitzern mit Rat und Tat zur Seite und bereiten Tiere und Hundeführer auf die Gebrauchshundprüfung vor, die anschließend von den SV-Leistungsrichtern abgenommen wird.